AGB Malerei Wiesinger Andreas GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Malerei Wiesinger Andreas GmbH – FN: 563881m

Geltung der AGB (Stand November 2021)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB der Malerei Wiesinger Andreas GmbH, sowie die ÖNORMEN (ÖNORM B2207, ÖNORM B 2233). Der Vertragsvertragspartner, sofern er nicht Verbraucher ist, stimmt zu, dass für den Fall, dass er selbst ebenfalls AGB´s verwendet, jedenfalls die Bedingungen der Malerei Wiesinger Andreas GmbH maßgeblich sind, auch wenn die AGB des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen der Malerei Wiesinger Andreas GmbH gelten insofern nicht als Zustimmung zu von den Bedingungen der Malerei Wiesinger Andreas GmbH abweichenden Vertragsbedingungen.

  1. Angebot

Die Angebote der Malerei Wiesinger Andreas GmbH sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Abgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Malerei Wiesinger Andreas GmbH, spätestens aber mit Beginn der Arbeiten durch die Malerei Wiesinger Andreas GmbH als abgeschlossen.

  1. Kostenvoranschlag

Für einen Kostenvoranschlag ist ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Kostenvoranschläge sind daher unverbindlich.

Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen aufgrund von Änderungen des Leistungsumfanges, der Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen, Kollektivvertragslöhne, Materialpreise oder Finanzierung, die jeweils nicht im Einflussbereich der Malerei Wiesinger Andreas GmbH liegen, ergeben, können diese Kosten dem Vertragspartner ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Bei Verbrauchergeschäften werden auch allfällige Kosteneinsparungen aliquot weitergegeben.

  1. Pläne, Zeichnungen, sonstige Unterlagen

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster, u.ä. bleiben geistiges Eigentum der Malerei Wiesinger Andreas GmbH. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Malerei Wiesinger Andreas GmbH.

  1. Preis

Mangels gesonderter Vereinbarung ist die Malerei Wiesinger Andreas GmbH berechtigt, die von ihr zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem ihr darauf entstandenen Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.

Regieleistungen werden laut tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Im Angebot sind angeführte Mengen oder Massen bzw. Arbeits- und Gerätestunden nur als unverbindlicher Richtwert angegeben. Sollte eine Arbeitsleistung in Regie vereinbart werden, so wird die Anzahl der Stunden ab Arbeitsbeginn (z.B.: 7.00 – 16.00 entspricht 8,5 Arbeitsstunden + 1/2 Stunde Pause) am Firmensitz bis zum Wiedereintreffen am Firmensitz verrechnet. Zu erwartende zusätzliche Kosten zum Regie-Stundensatz sind je nach Vereinbarung im Auftragsschreiben festgehalten, z.B.: Kosten für Kilometergeld und Kleingerätestunden.

Dem Fall eines vereinbarten Preises liegt die Annahme zugrunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zug erbracht werden kann. Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen die Malerei Wiesinger Andreas GmbH zusätzliche Leistungen, Änderungen der Umstände der Leistungserbringung, die nicht der Risikosphäre der Malerei Wiesinger Andreas GmbH zuzuordnen sind, oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen, zu einer Nachforderung.

Alle von der Malerei Wiesinger Andreas GmbH genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Finanzierung oder der Leistungsumfang oder die Beschaffenheit von zu bearbeitenden Fläche ohne, dass die Malerei Wiesinger Andreas GmbH darauf Einfluss hat, ändern, so werden die Preise entsprechend erhöht.

Bei der Malerei Wiesinger Andreas GmbH erworbene Artikel sind von einer Retoure ausgeschlossen, wenn diese geöffnet, beschmutzt, gebraucht vorgelegt werden, bzw. durch unsachgemäße Lagerung unbrauchbar gewordene Farben/Lacke/Produkte. Des Weiteren werden Teil-Gebinde bzw. für den Kunden spezielle gemischte Farben von der Retoure ausgeschlossen. Sollte die Malerei Wiesinger Andreas GmbH aus Kulanzgründen eine Retoure annehmen behält sie sich eine dem Aufwand entsprechende Manipulationsgebühr vor, die vom Kunden zu begleichen ist.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen richten sich nach der im Auftrag getroffenen Vereinbarung.

Wurden im Auftrag keine Zahlungsbedingungen vereinbart, ist die Malerei Wiesinger Andreas GmbH berechtigt jederzeit Teilrechnungen zu legen. Nach Fertigstellung wird eine Schlussrechnung gelegt.

Als Zahlungsfrist gilt, nach Erhalt der Rechnung netto Kassa als vereinbart, ohne jeglicher Abzüge.

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der Malerei Wiesinger Andreas GmbH entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern die Malerei Wiesinger Andreas GmbH das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 10,00 zu bezahlen.

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Malerei Wiesinger Andreas GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. zu verrechnen; hierdurch wird der Anspruch auf nach dem Gesetz gebührende höhere Zinsen nicht beeinträchtigt.

Außerdem wird für den Fall des Zahlungsverzuges gegebenenfalls das Gesamtentgelt bzw. werden sonstige offene Forderungen sofort fällig, im Falle eines Verbrauchergeschäftes jedoch nur dann, wenn die Malerei Wiesinger Andreas GmbH ihre Leistung erbracht hat und die Malerei Wiesinger Andreas GmbH den Verbraucher unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos mahnte.

  1. Verwahrungspflicht

Für Beschädigungen und den Verlust (Diebstahl) der auf der Baustelle gelagerten Materialien und Geräte hat der Vertragspartner einzustehen und die Malerei Wiesinger Andreas GmbH völlig schad- und klaglos zu halten, insbesondere wenn der Vertragspartner keinen zur Aufbewahrung von Material und Maschinen geeigneten und ausreichend verschließbaren Raum zu Verfügung stellt.

  1. Ausführungsbedingungen

Der Vertragspartner hat der Malerei Wiesinger Andreas GmbH die unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme zu ermöglichen.

  1. Termine

Die Überschreitung von der Malerei Wiesinger Andreas GmbH genannter Termine bis zu einer Woche gilt jedenfalls als genehmigt. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten durch die Malerei Wiesinger Andreas GmbH, ist die sach- und fachgerechte Fertigstellung des Untergrundes bzw. sonstiger für ihre Leistung erforderlicher Vorarbeiten. Sollte sich aus Gründen der Nichtfertigstellung der Beginn der Arbeiten seitens der Malerei Wiesinger Andreas GmbH verzögern, ist die Malerei Wiesinger Andreas GmbH berechtigt, die Arbeiten erst ab entsprechender Fertigstellungsmeldung zu beginnen und erstreckt sich die Frist für die Herstellung durch die Malerei Wiesinger Andreas GmbH dementsprechend, ohne dass die Folgen des Leistungsverzuges oder sonstige Folgen eintreten.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Malerei Wiesinger Andreas GmbH.

  1. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft hat der Vertragspartner der Malerei Wiesinger Andreas GmbH die grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen und verjähren Ersatzansprüche binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren ab Leistungserbringung.

  1. Gewährleistung

Soweit es sich um Verbrauchergeschäfte handelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Fertigstellung. Der Vertragspartner hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung vorhanden war. Für alle Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht gemäß § 377 HGB/UGB.

  1. Prüf- und Warnpflicht

Die Malerei Wiesinger Andreas GmbH trifft keine über den üblichen Umfang hinausgehende, besondere Prüf- und Untersuchungspflicht. Der Vertragspartner leistet Gewähr dafür, dass die von der Malerei Wiesinger Andreas GmbH zu bearbeitenden Wände etc. alle Voraussetzungen für eine sach- und fachgerechte Werkausführung besitzen.

  1. Aufrechnungsverbot

Der Vertragspartner ist nicht zur Aufrechnung von ihm gegen die Malerei Wiesinger Andreas GmbH zustehenden Forderungen mit solchen der Malerei Wiesinger Andreas GmbH gegenüber dem Vertragspartner berechtigt. Dies gilt unabhängig vom Rechtsgrund, auf den sich die Forderung des Vertragspartners stützt.

  1. Leistungsverweigerungsverbot

Selbst gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Entgelts, der das doppelte der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbehebung nicht übersteigen darf.

  1. Formvorschriften

Sämtliche an die Malerei Wiesinger Andreas GmbH gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.

  1. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht.

  1. Zessionsverbot

Der Auftragsnehmer ist nicht berechtigt, die ihm aus dem Vertrag gegen den Auftraggeber zustehenden Forderungen ohne dessen Zustimmung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen.

  1. Gerichtsstand

Soweit nicht ein Verbrauchergeschäft vorliegt, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten das am Sitz der Malerei Wiesinger Andreas GmbH sachlich zuständige Gericht zuständig.

Erfüllungsort ist Walding.

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